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   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.10.1949 - StS 56/49   

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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.10.1949 - StS 56/49 (https://dejure.org/1949,2257)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 04.10.1949 - StS 56/49 (https://dejure.org/1949,2257)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 04. Oktober 1949 - StS 56/49 (https://dejure.org/1949,2257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • OGHSt 2, 209
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    (2) Teilweises Zerstören im Sinne der §§ 305, 305 a StGB wird angenommen, wenn - für eine nicht nur unbeträchtliche Zeit (vgl. BGHSt 41, 219, 221; Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 305 Rdn. 5) - das Tatobjekt wenigstens für einzelne seiner Zweckbestimmungen unbrauchbar gemacht wird, wenn ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar wird (vgl. OGHSt 2, 209, 210) oder wenn einzelne Bestandteile der Sache, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt und eingerichtet sind, wie etwa Abteilungen eines Gebäudes, gänzlich vernichtet werden (vgl. RGSt 54, 205, 206; BGH, Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, insoweit in BGHSt 18, 363 nicht abgedruckt; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 305 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 432/95

    Tatbestand der Brandstiftung (Begriff des "Magazins"); Zerstörung von Bauwerken

    Teilweises Zerstören, das nach der Tatbestandsfassung ausreicht, ist auch das Unbrauchbarmachen hinsichtlich einer von mehreren Zweckbestimmungen der Sache für nicht unbeträchtliche Zeit (OGHSt 2, 209, 210).
  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand der §§ 124, 125 StGB wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Gewalttaten von Trägern der staatlichen Macht organisiert und von der Polizei befehlsgemäß geduldet worden sind (OGHSt 2, 209, 211).

    Rechtsprechung nur bestraft werden, wer an der Zusammenrottung körperlich teilnimmt (vgl. u.a. OGHSt 2, 209, 211 ff; BGHSt 2, 279).

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